Ufer Initiative
Geheimverträge?
Eine simple Frage...
Eine Passantin, die an einer Baustelle vorbeikommt und das Ufergrundstück kennt, vermutet, dass der Neubau sehr nahe ans Ufer zu liegen käme. Dazu bräuchte es eine Ausnahmebewilligung. «Wie ist es möglich, dass eine solche erteilt wird?» fragt sie sich und stellt fest, dass im Grundbuch auf der Liegenschaft sogar ein Servitut für einen Seeuferweg eingetragen ist. «Kann ich bitte die Unterlagen einsehen, die zu einer Ausnahmebewilligung für den Bau der Villa am See geführt haben?» fragt sie bei der Gemeinde nach. Wegen dieser simplen Anfrage bei den Behörden wird die Passantin nun bis vor Bundesgericht gezerrt. Wie ist das möglich?
...geht durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht
Die Gemeinde und der Kanton möchten Einblick in die Unterlagen gewähren – doch es braucht die Zustimmung der Eigentümerschaft. «Njet» sagt diese. Das sei Privatsache, gehe niemanden etwas an. Die Passantin lässt, unterstützt vom Verein JA zum Seeuferweg, nicht locker, gelangt an den Baudirektor, dann an den Gesamtregierungsrat und erhält jedesmal Recht. Die Eigentümerschaft zieht den Kanton und die Passantin vor Verwaltungsgericht, doch ihr Rekurs wird erneut abgelehnt. Nun gelangt sie ans Bundesgericht. Sie scheut keine Mühe und keine Anwaltskosten.
Worum geht es hier eigentlich?
Die Konzessionsurkunden für Tausende von aufgeschütteten Liegenschaften an den Seeufern liegen in den Schränken der Baudirektion oder im Staatsarchiv.
Eine Einsichtnahme ist möglich, doch äusserst aufwendig. In der öffentlichen Auflage der Baugesuche fehlen die Konzessionsverträge regelmässig.
Konzessionsverträge sind keine Privatsache
Es geht um die Rechte der Öffentlichkeit auf Liegenschaften, welche mit öffentlicher Genehmigung aufgeschüttet worden und künstlich entstanden sind. Dieses Konzessionsland ist heute Privateigentum mit öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.
Wir meinen, diese Vertragsbestimmungen dürfen nicht geheim gehalten werden. Wir sind gespannt auf den Entscheid des Bundesgerichts. Du auch?
Der Verein „JA zum Seeuferweg“ ist ein parteipolitisch unabhängiger, ideeller Verein, der sich im Kanton Zürich dafür einsetzt, dass See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden.
Dabei haben für den Verein der Naturschutz sowie die ökologische Aufwertung und die Revitalisierung von Gewässern hohes Gewicht. Da der Zürichsee sehr stark verbaut und dicht besiedelt ist, ist es nötig, seine Ufer nach den Vorgaben des Bundes zu revitalisieren und gleichzeitig unter Berücksichtigung des Naturschutzes für Fussgängerinnen und Fussgänger entsprechend dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz wieder zugänglich zu machen.
Mehr Informationen dazu auf «uferinitiative.ch».