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Sinnloser Rückbau

Die Gemeinde Uetikon am See beschädigt vorsätzlich eine private Wohnung.
Die Kosten belastet sie dem Eigentümer.


Im Jahr 1973 erweiterte ein Eigentümer seine enge Dachwohnung zu einer grosszügigen Loft.
Dies erforderte zusätzliches Licht, deshalb erstellte er mit Bewilligung der Gemeinde ein neunfeldriges Dachfenster.



Hinter dem 1973 bewilligten Dachfenster ist eine grosszügige Loft entstanden

Nun, 50 Jahre später wird im Zuge einer Gesamt-Sanierung des Gebäudes auch das Dachfenster erneuert.



Das 2018 erneuerte Dachfenster



Das Dachfenster bringt Licht und Luft in die Loftwohnung

Dagegen erhob die Baukommission jedoch Einspruch.
Mit der Begründung, das Fenster störe die sensible Dachlandschaft, bestritt sie die Gültigkeit der damaligen Baubewilligung und verlangte die komplette Demontage des Fensters. Die Entscheidung der Baukommission sorgt für Verwirrung, da in derselben Zone Photovoltaikanlagen nahezu jeder Grösse ohne Widerstand genehmigt werden, weil sie offenbar die Aufmerksamkeit der Beamten nicht stören.



Erlaubte Photovoltaikanlage würde die Baukommission nicht stören. (Photomontage)

In der Tat ist die Glasfläche eines Dachfensters kaum von der einer Solaranlage zu unterscheiden.
Funktionell betrachtet ist ein Dachfenster im Wesentlichen dasselbe wie eine Solaranlage, da es Licht und Wärme auf direktem Weg in den Dachraum bringt.
Es ist unverständlich, warum die Mitglieder der Baukommission diese einfache Logik nicht anerkennen und warum Dachfenster und Photovoltaikanlagen ungleich behandelt werden.

Der Ausbau von Dachgeschossen ist sinnvoll und wird von Bund und Kantonen seit Jahrzehnten gefördert, da er dazu beiträgt, die Ortskerne zu verdichten und zu beleben, ohne dass wertvolles Kultur- zu Bauland umgewandelt werden muss.
Einige Gemeinden haben die Harmonisierung ihrer Bau- und Zonenordnungen bereits dahingehend angepasst.



Situation nach dem von der Gemeinde veranlassten Rückbau der Dachfenster

Der unsinnige, von der Gemeinde veranlasste Rückbau beschädigt nicht nur eine wertvolle Wohnung, sondern zwingt den Eigentümer auch zu Rückbaukosten von über 25.000 Franken, ohne dass ein erkennbarer Nutzen für die Gemeinde besteht.
Im Gegenteil, ein junger Wohnungsmieter und eine Mieterin haben Uetikon enttäuscht verlassen, nachdem sie erfuhren, dass ihnen die Gemeinde Licht und Ausblick versperren wollen.
Der Eigentümer trägt zum Schaden auch noch die Kosten.
Welches Motiv könnte hinter dieser sinnlosen Massnahme stecken? Sollte dem Eigentümer ein Denkzettel verpasst werden? Was denkt der Gemeinderat, und welchen Standpunkt vertritt der Gemeindepräsident, die letztlich solche offensichtlichen Unsinnigkeiten korrigieren könnten?

Ist keines der Behördemitglieder in der Lage zu erkennen, dass es sich bei der renovierten Immobilie um eine vorbildliche und fachlich einwandfreie Sanierung handelt?
Diese hat durch die Einrichtung eines Cafés zu einer spürbaren Aufwertung und Belebung des Dorfteils Grossdorf geführt und ist ein klarer Gewinn für die Gemeinde.
Dies zu einer Zeit, in der Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten aufgrund der fehlgeleiteten Siedlungspolitik aus den gewachsenen Zentren fliehen.
Der Eigentümer, Hannes Strebel, wartet immer noch vergeblich auf Anerkennung für sein Engagement.


Hannes Strebel ist diplomierter Architekt HDK/SIA und Mitglied des Zürcher Heimatschutzes.
Er hat sich für die Rettung der historischen Bauten der Chemischen Fabrik Uetikon verdient gemacht. Der 2022 von der Gemeinde herausgegebene Band »UETIKON AM SEE Zwischen Wandel und Kontinuität» beschreibt ihn als Schlüsselfigur bei der Umnutzung des Chemie-Areals und als einen der Visionäre für die Neugestaltung des Chemie-Areals.