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Uferinitiative kommt zur Volksabstimmung

Die Zürcher Uferinitiative kommt am 3. März 2023 zur Volksabstimmung


Liebe Architektinnen und Architekten
liebe Landschaftsarchitektinnen und -architekten
liebe Raumplanerinnen und Raumplaner

Uns steht die Volksabstimmung über eine kantonale Verfassungsinitiative bevor, die sowohl landschaftlich als auch freiräumlich von großer Bedeutung ist: die Uferinitiative.

Ihr Ziel ist es, dem längst beschlossenen und als gesetzlicher Auftrag festgehaltenen Seeuferweg zur Umsetzung zu verhelfen und die systematische Verhinderung des Seeuferwegs durch den Regierungsrat zu durchbrechen.
Schliesslich gehören die Gewässer im Kanton Zürich einschliesslich ihrer Uferkanten der Allgemeinheit und sie sollten endlich durchgehend zugänglich gemacht werden.
Nähere Informationen finden Sie unter «uferinitiative.ch»

Konzessionsland

Um den Bau der neuen Seestraße zu ermöglichen, wurde den Grundstücksbesitzern vor über hundert Jahren das Recht eingeräumt, seeseitig der Straße durch Aufschüttungen Land zu gewinnen und es durch eine Konzession zu nutzen.
Die Konzessionsverträge beinhalten in der Regel ein Wegrecht für die Öffentlichkeit, das beim Bau eines Seeuferwegs genutzt werden kann. Es handelt sich daher nicht um Enteignungen von Landbesitzern, sondern um die rechtmäßige Inanspruchnahme von Konzessionsland durch die Öffentlichkeit.

Uferwege, nicht Parkflächen

Ein abwechslungsreiches Wegenetz entlang der Ufer bietet ein besonderes Erlebnis und stärkt die Attraktivität der Region.
Die Seeanlage in Küsnacht (Küsnachter Horn) war ursprünglich ein liberales Standort-Förderprojekt, um die Attraktivität der Seenähe für möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner erlebbar zu machen.
Uferwege dienen, ähnlich wie Wanderwege, dem Spazierengehen und Landschaftserleben.
Spazierwege erzeugen keinen zusätzlichen Nutzungsdruck durch Lärm oder Abfall, da sie – im Gegensatz zu Parkflächen am See – nicht zum Verweilen und Feiern an Ort und Stelle einladen.

Uferökologie

Wo ein Stück Seeuferweg umgesetzt wird, ist den hohen Anforderungen an die Uferökologie zwingend Rechnung zu tragen.
Dies führt dazu, dass jeder neue Abschnitt an ökologischer Qualität gewinnt.
Denn auch wenn oft behauptet wird, dass Eigenheimbesitzer am See die besten Naturschützer seien, erfüllen Bootshäuser, Schwimmstege und gedüngte Gärten auf aufgeschütteten Flachufern keineswegs die aktuellen gesetzlichen Vorgaben für die Uferzonen und den Gewässerraum.

Um der Uferinitiative zum Durchbruch zu verhelfen, sind alle weitsichtigen Stimmbürger:innen gefordert, welchen die Stärkung der freiräumlichen und landschaftlichen Qualitäten am Herzen liegt. Das Initiativ-Komitee freut sich über jegliche Form von Unterstützung und Engagement. Vielen Dank.

Freundliche Grüsse

Michael Stünzi
Architekt ETH/SIA und Mitinitiant der Uferinitiative
Mürtschenstrasse 30
8048 Zürich
michael@stuenzi.net

Wie Sie uns unterstützen können

• Dem Unterstützungskomitee auf uferinitiative.ch beitreten

• Mitmachen/dem Unterstützerverein «JA zum Seeuferweg» beitreten

• Spenden für die Uferinitiative

• eine Fahne «JA zum Seeuferweg» bestellen

Alle diese Unterstützungsangebote finden Sie unter «uferinitiative.ch»



Der Verein „JA zum Seeuferweg“ ist ein parteipolitisch unabhängiger, ideeller Verein, der sich im Kanton Zürich dafür einsetzt, dass See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden.
Dabei haben für den Verein der Naturschutz sowie die ökologische Aufwertung und die Revitalisierung von Gewässern hohes Gewicht.  Da der Zürichsee sehr stark verbaut und dicht besiedelt ist, ist es nötig, seine Ufer nach den Vorgaben des Bundes zu revitalisieren und gleichzeitig unter Berücksichtigung des Naturschutzes für Fussgängerinnen und Fussgänger entsprechend dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz wieder zugänglich zu machen. 
Mehr Informationen dazu auf «uferinitiative.ch».

Oder wenden Sie sich an:
Julia Gerber Rüegg

Präsidentin Verein JA zum Seeuferweg
079 635 64 60
info@juliagerber.ch