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Was die Gegner verschweigen

Was die Gegner verschweigen


Am 3. März kommt die «Kantonale Uferinitiative – für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» zur Abstimmung. Die Initiative verlangt, dass die Zürcher Ufer durch die Verfassung geschützt werden, denn die Seen gehören allen.
Damit wird das öffentliche Interesse an der Zugänglichkeit ans Wasser und der Schutz der Ufernatur gegenüber den ungerechtfertigten Ansprüchen privater Grundeigentümer am Zürichsee gestärkt. Das nützt der Bevölkerung im ganzen Kanton Zürich.
Die Chancen, dass die Initiative angenommen wird, stehen gut. Darum greifen die Gegner der Uferinitiative zum Zweihänder, verdrehen Tatsachen und verschweigen bestehendes Recht.

Der Verein JA zum Seeuferweg schützt den Rechtsstaat
Es ist die «Allianz gegen die schädliche Uferinitiative», welche mit der Arroganz der Macht und gegen die Interessen der Zürcher Bevölkerung im November 2013 im Zürcher Kantonsrat eine Mehrheit hinter sich scharte und am Zürichsee eine Sonderzone definierte, in welcher ein absolutes Enteignungsverbot gelten sollte.
Das Bundesgericht hat diesen krassen Bruch von Schweizer Recht aufgrund einer Beschwerde des Vereins JA zum Seeuferweg zu Recht kassiert.


Die Uferinitiative verlangt gleiches Recht für alle
Genauso wie es in der Verfassung steht. Sie steht felsenfest auf dem Boden des Rechtsstaats.
Es gibt kein uneingeschränktes Eigentumsrecht, denn auf jedem Privatbesitz gibt es Einschränkungen zugunsten der Öffentlichkeit und ihrer Interessen.
Deshalb sind öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen auf Konzessionsland rechtsstaatlich absolut einwandfrei – und sie sollen jetzt für Uferwege eingefordert werden.
Sogar Enteignungen von Land für öffentliche Zwecke - sollte es dazu kommen - wären absolut legal. Das Bundesgericht hat dem Verein JA zum Seeuferweg in dieser Frage schon 2014 Recht zugesprochen. Die Gegner sprechen aber heute von einer «unschweizerischen Missachtung von Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsgarantie», was eine Fehleinschätzung ist.
Ihre Juristen sollten es besser wissen.

Der Uferweg am Zürichsee kostet 38.2 Mio. Franken
Die Behauptung, 12,6 km Uferweg kosteten eine halbe Milliarde, ist falsch. Die Baukosten für diese 12,6 km betragen 38,2 Mio.
Das hat eine Studie ergeben, die der Regierungsrat in Auftrag gegeben hat (Uferwege – Abschätzung Kostenbeteiligung Gemeinden, Seite 17/30, Volkswirtschaftsdirektion, 10.11.2022).
Wer die Studie genau liest, erfährt, dass die restlichen 460 Mio. für die hochgerechneten Entschädigungsforderungen der Villenbesitzer und -besitzerinnen veranschlagt wurden.
Die Gutachter schreiben, die rechtlichen Unsicherheiten seien bedeutend. Unter anderem konnten die wertrelevanten Servitute oder Angaben zu Altlasten und zur Nutzung der Liegenschaften nicht berücksichtig werden, weil sie den Gutachtern nicht vorlagen.


Eine «Entwertung» der Liegenschaften findet nicht statt, weil seit der Erstellung von Aufschüttungen am See immer schon an die Erweiterung von Strassen- und Quaibauten gedacht wurde.
Für einen Uferweg wird ein schmaler Streifen Land von 2.50m beansprucht, der von den Landeigentümern in sehr vielen Fällen kostenlos abgetreten werden muss, wie es ihre Servitute im Grundbuch oder die Konzessionsurkunden der staatlichen Bewilligung zur Aufschüttung von Konzessionsland vorschreiben.
Zahlreiche solche Urkunden liegen uns vor.

Abschrift einer Konzession und Bewilligung von 1897

Die unglaubliche Summe, welche von der Regierung und den Initiativgegnern in Umlauf gesetzt wird, ist nichts anderes als eine Drohkulisse.
Die absolut überhöhten Forderungen der Eigentümerinnen und Eigentümer werden vor Gericht so wenig Bestand haben, wie 2013 die Sonderzone am Zürichsee.


Die Uferinitiative belastet die Umwelt nicht
Die Uferinitiative verlangt Wanderwege in Ufernähe und Priorität für den Naturschutz. Mehr nicht.
Für mehr Plätze am See, wo sich die wachsende Bevölkerung zurecht aufhalten will, sind die Gemeinden zuständig, die auch für Ordnung und Unterhalt sorgen müssen.
«Wildes Parkieren, Lärm, Littering und die Spassgesellschaft» können nicht der Uferinitiative angelastet werden, sondern sind gesamtgesellschaftliche Probleme.
Die Aussagen der Gegner sind entlarvend: «Entweder haben wir durchgehend Krethi und Plethi am Seeufer – oder auch ruhige Plätze für Flora und Fauna», also Ruhe in den ummauerten Privatgärten.


Die Uferinitiative schützt Biodiversität, Pflanzen und Tiere
Die Uferinitiative verlangt die ökologische Aufwertung der künstlichen Ufer und entspricht damit haargenau der Planung des Kantons
(Revitalisierungsplanung Seeufer Kanton Zürich, AWEL, 13.3.2023).
Es ist blanker Hohn, wenn die Gegner die privaten Gärten am See mit Naturschutzgebieten gleichsetzen. Ein Blick auf die Kunstrasen, Buchshecken und Bambushaine am See genügt um festzustellen, dass hier keine «wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen» vorhanden sind.
Die private Bautätigkeit an den Ufern, die zunehmende bauliche Verdichtung und der Einsatz von Pestiziden und Dünger in den privaten Gärten sind die grössten Gefahren für den Gewässerraum und die Umwelt.



Der Verein „JA zum Seeuferweg“ ist ein parteipolitisch unabhängiger, ideeller Verein, der sich im Kanton Zürich dafür einsetzt, dass See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden.
Dabei haben für den Verein der Naturschutz sowie die ökologische Aufwertung und die Revitalisierung von Gewässern hohes Gewicht.  Da der Zürichsee sehr stark verbaut und dicht besiedelt ist, ist es nötig, seine Ufer nach den Vorgaben des Bundes zu revitalisieren und gleichzeitig unter Berücksichtigung des Naturschutzes für Fussgängerinnen und Fussgänger entsprechend dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz wieder zugänglich zu machen. 
Mehr Informationen dazu auf «uferinitiative.ch».

Oder wenden Sie sich an:
Julia Gerber Rüegg

Präsidentin Verein JA zum Seeuferweg
079 635 64 60
info@juliagerber.ch